Egal ob sie regelmäßig oder nur einmalig einen Arzt oder ein Krankenhaus besuchen müssen. Mit unseren großen geräumigen Fahrzeugen bringen wir Sie bequem und komfortabel zu Ihren Arzt oder wieder nach Hause.
Auch wenn sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind stellt dies kein Problem für uns dar.
Beispiele:
Arztbesuche beim Hausarzt
Dialysefahrten (Serienfahrt)
Fahrten zur Chemotherapie
Behindertentransporte Konsilfahrten
1. Ärztliche Verordnung:
Nur wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben aus der hervorgeht, dass der Arzt- oder Krankenhausbesuch erforderlich ist übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ihr Arzt entscheidet, ob ein zwingender medizinischer Grund für die Fahrt vorliegt und ob Sie berechtigt sind, die Kosten erstattet zu bekommen. Die Fahrtkosten werden nur für Behandlungen übernommen, die von der Kasse bezahlt werden.
2. Einreichung bei der Krankenkasse:
Die Verordnung ist vor der Krankenfahrt bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Sobald die Krankenkasse die Fahrtkosten genehmigt hat, können Sie die Krankenfahrt antreten.
3. Krankenfahrt antreten:
Legen Sie dem Taxi- oder Krankentransportfahrer Ihre Verordnung vor. Je nach Krankenkasse sind die Zuzahlungen unterschiedlich. Lassen Sie sich Zuzahlungen oder Fahrtkosten auf der Verordnung oder mit separater Quittung belegen, damit Sie diese eventuell später mit Ihrer Kasse abrechnen können. Lassen Sie sich in der Klinik oder beim Arzt Ihren Krankenbesuch ebenfalls quittieren.
4. Abrechnung mit der Krankenkasse:
Im Regelfall müssen Sie einen Eigenanteil an den Fahrtkosten übernehmen. Sind Sie von den Zuzahlungen befreit, entstehen Ihnen im Normalfall keine Zuzahlungskosten. Legen Sie der Krankenkasse alle Fahrscheine,Bescheinnigung und Quittungen vor.