Preise

Taxitarif (LK-Stendal Stand:"12/2014"):

  • Grundpreis:       5€

  • Kilometerpreis:

  - bis zum 2 Km 2,00€

  - ab dem 2.Km 1,80€

  • Warte/Standgebühr: 25€/Stunde

 

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Hinweis:

 

Der Taxi-Tarif gilt immer bis zur jeweiligen Landesgrenze.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Reisebestätigung.

 

2. Bezahlung

Bei Abschluss eines Reisevertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, eine Anzahlung in Höhe von 20,00 % je Person zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Abreise zahlbar.

 

3. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog etc.) sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw. Reisebestätigung). Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche sollen in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufgenommen werden. Die bei der Buchung herangezogenen Orts- und Hotelprospekte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne das deren Inhalt gewährleistet wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

5. Rücktritt durch d. Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis festlegen. bis 20 Tage vor Reiseantritt 20 % 19-15 Tage vor Reiseantritt 30% 14-7 Tage vor Reiseantritt 50% ab 6 Tage vor Reiseantritt 80% am Tage der Abreise 100% Bei Nichterscheinen des Reiseteilnehmers ohne Abmeldung werden 90% des Reisepreises fällig.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. Rücktritt und Kündigung

durch den Reiseveranstalter Der Veranstalter kann im folgenden Fall vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei nicht erreichen der Teilnehmerzahl von 25 Personen. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

 

8. Gewährleistung und Abhilfe

a) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

b) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat, so kann der Reisende auch Schadenersatz verlangen.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleitung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleitung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es den Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

12. Beförderung des Reisegepäcks

Der Reiseveranstalter übernimmt die Beförderung des Gepäcks, er haftet aber nicht für Verlust und Beschädigung. Die Gepäckstücke sind mit entsprechenden Anhängern, mit der vollständigen Aufschrift und dem Namen zu versehen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

 

13. Gerichtsstand

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

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Taxi & Busbetrieb
Neustädter Ring 81
39517 Tangerhütte

 

Telefon:

03935/212692

 

E-Mail: 

kontakt@taxikrueger.de

Fax:

03935/955690

 

 

 

 

 

 

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